Rechtsprechung
   BVerwG, 30.10.1958 - I CB 126.57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,1057
BVerwG, 30.10.1958 - I CB 126.57 (https://dejure.org/1958,1057)
BVerwG, Entscheidung vom 30.10.1958 - I CB 126.57 (https://dejure.org/1958,1057)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Oktober 1958 - I CB 126.57 (https://dejure.org/1958,1057)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,1057) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1959, 238
  • DÖV 1959, 631
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 13.06.1957 - I C 60.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1958 - I CB 126.57
    Jedenfalls enthielt sie keine Enteignung, ganz abgesehen davon, daß nach der Rechtsprechung des Senats ein Gesetz, welches aus Gründen der Fürsorge für die Volksgesundheit ganz allgemein den Inhalt und die Schranken von Rechten und rechtlichen Befugnissen eines Berufsstandes bestimmt und das betreffende Rechtsgebiet für die Zukunft regelt, nicht unter den Begriff der Enteignung fällt (Urteile des Senats vom 3. Mai 1956 - BVerwGE 3, 254 [257] - und vom 13. Juni 1957 - BVerwGE 5, 114 [117]).

    Auch diese Ausführungen stehen mit der Rechtsprechung des Senats in Einklang (vgl. Urteil vom 13. Juni 1957 [BVerwGE 5, 114]) und werfen keine Zweifelsfragen auf.

  • BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52

    Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1958 - I CB 126.57
    Die vom Berufungsgericht übernommene Rechtsauffassung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, daß Rechtspositionen, die vorwiegend durch das öffentliche Recht gewährt und bestimmt worden sind, keinen verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz genießen, zumal wenn sie für ihren Inhaber keinen im Rechtsverkehr (durch Verkauf, Verpachtung, Vererbung) frei verwertbaren Vermögensbestandteil darstellen, ist stark umstritten (vgl. BGHZ 6 S. 270 [278], Bd. 15 S. 17 [20] - Personalkonzessionen, eigentumsähnliches Recht - dazu BVerfGE 1, 264 [277] und 2, 380 [402] und BSG in NJW 1957. S. 1691 = JZ 1958 S. 20 mit Anmerkung von Dürig [Recht auf Ausübung der Kassenpraxis genießt Eigentumsschutz nach Art. 14 GG]).
  • BVerwG, 11.10.1956 - I C 130.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1958 - I CB 126.57
    Nach dem Urteil des Senats vom 11. Oktober 1956 (BVerwGE 4, 81) haben die Gewerbefreiheitsdirektiven das ihnen entgegenstehende deutsche Recht nur dann aufgehoben, wenn sie veröffentlicht worden sind.
  • BVerwG, 03.05.1956 - I C 172.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1958 - I CB 126.57
    Jedenfalls enthielt sie keine Enteignung, ganz abgesehen davon, daß nach der Rechtsprechung des Senats ein Gesetz, welches aus Gründen der Fürsorge für die Volksgesundheit ganz allgemein den Inhalt und die Schranken von Rechten und rechtlichen Befugnissen eines Berufsstandes bestimmt und das betreffende Rechtsgebiet für die Zukunft regelt, nicht unter den Begriff der Enteignung fällt (Urteile des Senats vom 3. Mai 1956 - BVerwGE 3, 254 [257] - und vom 13. Juni 1957 - BVerwGE 5, 114 [117]).
  • BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51

    Haftentschädigung

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1958 - I CB 126.57
    Die vom Berufungsgericht übernommene Rechtsauffassung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, daß Rechtspositionen, die vorwiegend durch das öffentliche Recht gewährt und bestimmt worden sind, keinen verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz genießen, zumal wenn sie für ihren Inhaber keinen im Rechtsverkehr (durch Verkauf, Verpachtung, Vererbung) frei verwertbaren Vermögensbestandteil darstellen, ist stark umstritten (vgl. BGHZ 6 S. 270 [278], Bd. 15 S. 17 [20] - Personalkonzessionen, eigentumsähnliches Recht - dazu BVerfGE 1, 264 [277] und 2, 380 [402] und BSG in NJW 1957. S. 1691 = JZ 1958 S. 20 mit Anmerkung von Dürig [Recht auf Ausübung der Kassenpraxis genießt Eigentumsschutz nach Art. 14 GG]).
  • BSG, 19.03.1957 - 6 RKa 5/55
    Auszug aus BVerwG, 30.10.1958 - I CB 126.57
    Die vom Berufungsgericht übernommene Rechtsauffassung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, daß Rechtspositionen, die vorwiegend durch das öffentliche Recht gewährt und bestimmt worden sind, keinen verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz genießen, zumal wenn sie für ihren Inhaber keinen im Rechtsverkehr (durch Verkauf, Verpachtung, Vererbung) frei verwertbaren Vermögensbestandteil darstellen, ist stark umstritten (vgl. BGHZ 6 S. 270 [278], Bd. 15 S. 17 [20] - Personalkonzessionen, eigentumsähnliches Recht - dazu BVerfGE 1, 264 [277] und 2, 380 [402] und BSG in NJW 1957. S. 1691 = JZ 1958 S. 20 mit Anmerkung von Dürig [Recht auf Ausübung der Kassenpraxis genießt Eigentumsschutz nach Art. 14 GG]).
  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1958 - I CB 126.57
    Die vom Berufungsgericht übernommene Rechtsauffassung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, daß Rechtspositionen, die vorwiegend durch das öffentliche Recht gewährt und bestimmt worden sind, keinen verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz genießen, zumal wenn sie für ihren Inhaber keinen im Rechtsverkehr (durch Verkauf, Verpachtung, Vererbung) frei verwertbaren Vermögensbestandteil darstellen, ist stark umstritten (vgl. BGHZ 6 S. 270 [278], Bd. 15 S. 17 [20] - Personalkonzessionen, eigentumsähnliches Recht - dazu BVerfGE 1, 264 [277] und 2, 380 [402] und BSG in NJW 1957. S. 1691 = JZ 1958 S. 20 mit Anmerkung von Dürig [Recht auf Ausübung der Kassenpraxis genießt Eigentumsschutz nach Art. 14 GG]).
  • BVerwG, 29.04.1985 - 3 B 44.84

    Widerruf einer Genehmigung für den Betrieb einer ärztlichen Hausapotheke -

    Durch Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 1958 - BVerwG 1 CB 126.57 - (Buchholz 418.20 Nr. 7), der zu dem gleichlautenden Art. 19 Abs. 1 Satz 3 des bayerischen Gesetzes über das Apothekenwesen vom 16. Juni 1952 (GVBl. S. 181) ergangen ist, ist auch hinreichend geklärt, daß die umstrittene landesgesetzliche Regelung des Art. 3 Abs. 1 AGApG nicht gegen den Grundrechtsschutz aus den Art. 3, 12 und 14 GG verstößt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht